SAMMLUNG VON INTERESSESBEKUNDUNGEN - Bebaubares Gebiet in Ciampino (Rom), Via dell'Acqua Acetosa
Die Grundstücke sind im Kataster der Gemeinde Ciampino im Blatt 9 erfasst:
Teilchen 1362 - Weinberg - Klasse 2 - Fläche 12.738 qm - R.D. € 388,14 - R.A. € 17,35
Teilchen 1363 - Weinberg - Klasse 2 - Fläche 2.100 qm - R.D. € 63,99 - R.A. € 17,35
Teilchen 1846 - Weinberg - Klasse 2 - Fläche 1.157 qm - R.D. € 35,25 - R.A. € 9,56
Das betreffende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 15.995 qm und fällt unter:
"C"- Unterzone "C/16" Erweiterungszonen — I.T. 0,40 mc/qm mit Überlagerung von Straßeninfrastruktur des P.R.G.; und Gesamtüberlagerung von Flächen, die dem Schutz der Wasserläufe unterliegen;
Für die genannte Zone "C" wurde ein P.L.C. mit Beschluss des G.R. Nr. 513 vom 28.04.2005 genehmigt, und es wurden nachfolgende Änderungen am Integrierten Interventionsprogramm mit Beschlüssen des C.C. Nr. 43 vom 05.06.2008 und des G. C. Nr. 212 vom 13.12.2011 genehmigt.
ES WIRD DARÜBER INFORMIERT, DASS MIT BESCHLUSS VOM 13.12.2011 DER GEMEINDERAT DEN ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBESTIMMUNG GENEHMIGT HAT, WODURCH SIE IN "NICHT-WOHNHAFT" (EINSCHLIESSLICH DER UNTERKUNFT) UMGEWANDELT UND DER BAUBARKEITSINDEX DES GRUNDBESITZES AUF 0,88 MC/QM ERHÖHT WURDE. Mit dieser Änderung haben die drei Teilchen ein Bauvolumen von 12.693,90 mc.
Die Umsetzung der genannten Zone unterliegt den allgemeinen Bestimmungen in den Technischen Umsetzungsnormen der Änderung des Generellen Bebauungsplans, die mit Beschluss der Regionalregierung Nr. 55 vom 24.01.2006 genehmigt wurden, Normen, die mit Änderungen am Generellen Bebauungsplan genehmigt wurden, mit Beschlüssen der Regionalregierung Nr. 22 vom 21.01.2010 und Nr. 619 vom 30.10.2018.
Das betreffende Grundstück fällt außerdem unter geschützte und/oder eingeschränkte Zonen (gemäß D.Lgs. 42/04), die auf der Tafel B29 Blatt 387 des genannten Regionalen Landschaftsraumplans hervorgehoben sind.
Das genannte Grundstück, das im Kataster auf Blatt Nr. 9 Teilchen Nr. 1362,1363,1846 aufgeführt ist, ist in der allgemeinen Bescheinigung über Gemeinschaftsnutzungen mit Protokoll Nr. 6816 vom 9.10.1989 aufgeführt, das unter den privaten Grundstücken mit Gemeinschaftsnutzungen belastet ist.
Die zertifizierte Baufähigkeit unterliegt der Überprüfung durch den Interessenten, ob das Gebiet oder ein Teil davon:
- genutzt oder mit einer notariellen Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes belegt wurde oder nicht;
- genutzt oder mit einer Verpflichtung belegt wurde oder werden muss, um ein bestehendes Gebäude zu legalisieren, das Gegenstand eines Antrags auf Begnadigung gemäß Gesetz 47/85 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen ist;
- aufgrund von Anträgen auf laufende Genehmigungen und/oder Erlaubnisse zur Errichtung und/oder Erweiterung, Renovierung und Aufstockung bestehender Gebäude belegt werden muss.
In den Bereichen in der Nähe des Flughafens "G. B. Pastine" in Ciampino sind die Bestimmungen in der BESCHLUSS DER REGIONALREGIERUNG vom 7. August 2010, Nr. 381, zu beachten, der sich mit dem "Flughafen 'G.B. Pastine' in Ciampino. Genehmigung des Schallimprints und der Schallzonierung der Flughafenumgebung" befasst.
Zur Kenntnis genommen und Bestätigung des Protokolls der entscheidenden Dienstleistungskonferenz vom 1. Juli 2010.".
Für weitere Informationen siehe die beigefügte Dokumentation.
Die Sammlung wird durchgeführt unter Verwendung der folgenden Methoden:
Alle potenziellen Bieter, außer den gesetzlich nicht zum Verkauf zugelassenen Personen, müssen sich auf der Website www.gorealbid.it registrieren, das Teilnahmeformular (online veröffentlicht) ausfüllen und unterzeichnet zur Akzeptanz der vorgeschlagenen Bedingungen an die folgende Adresse gorealbid@pec.it senden, zusammen mit den angeforderten Unterlagen
Gewerbefläche: 15995
Fläche: 15.995