GERICHT VON TRANI
TELEMATISCHE SYNCHRONE VERSTEIGERUNGSANKÜNDIGUNG
Es wird bekannt gegeben, dass vor Rechtsanwältin Margherita Leone mit Büro in Andria in der Corso Gavour Nr. 9, Treppe B, die vom Richter des Gerichts von Trani, Frau Francèsca Pastore, mit Beschluss vom 18. April 2024 beauftragte Verkaufsbeauftragte, am 31. Juli 2024 um 10:30 Uhr eine nicht öffentliche Versteigerung gemäß den Bestimmungen des Artikels 21 des D.M. vom 26. Februar 2015, Nr. 32 "Telematische synchrone Versteigerung" über die Plattform "www.venditegiudiziarieitalia.it" gemäß den nachfolgend spezifizierten Verkaufsbedingungen der nachfolgend beschriebenen Immobilien durchgeführt wird.
Ausgangspreis: € 13.326,30 (dreizehntausenddreihundertsechsundzwanzig/30).
Mindestgebot: € 9.994,725 (neuntausendneunhundertvierundneunzig/725)
Mindeststeigerung: € 300,00 (dreihundert/00)
BESCHREIBUNG DER IMMOBILIEN
EINZELLOSA. Ackerland in Terlizzi (Bari) in der Contrada Pezza Cento Vigne. Gesamtfläche ca. 5.626,00 qm, im Kataster unter Blatt 27, Parzelle 68, Qualität OLIVENHAIN, Klasse 3, Katasterfläche ar 18 ca 36, landwirtschaftliches Einkommen: € 5,69, Domänen-Einkommen: € 8,06; Parzelle 69, Qualität LÄNDLICHES GEBIET, Katasterfläche ar-00 ca 26; Parzelle 70, Qualität OLIVENHAIN, Klasse 3, Katasterfläche ar 37 ca 64, landwirtschaftliches Einkommen: € 11,66, Domänen-Einkommen: € 16,52.
A. Vollständiges Eigentum für den Anteil von 1000/1000 an Ackerland in der landwirtschaftlichen Zone der Gemeinde Terlizzi, in der Contrada Pezza Cento Vigne; NCT Blatt Nr. 27, - Parzelle 68, Kategorie T Fläche 18, ca 36; Parzelle Nr. 69, Kat. T, ca 26; Parzelle Nr. 70, Kat. T, Fläche 37, ca 64.
Gemäß Beschluss G.R. Nr. 1051 vom 04/08/200 und geändert durch Beschluss des C.C. Nr. 40/2007 und folgende Beschlüsse, "das Gebäude ist in der Zone E - LANDWIRTSCHAFT identifiziert.
Vom Straßenrand aus gelangt man über eine Auffahrt, die durch ein elektrisches Schiebetor geschützt ist, zum Grundstück. Es ist vollständig umzäunt.
Vom Eingangstor aus führt eine teilweise unbefestigte und teilweise gepflasterte Zufahrt zu einem als Wohnhaus genutzten Gebäude und einem angrenzenden Betonbecken zur Bewässerung.
Das Gebäude wurde auf einer Plattform aus Beton errichtet und hat eine Tragstruktur aus Mauerwerk sowie teilweise ebene Böden aus Latex-Zement und teilweise ein geneigtes Dach mit Trägern aus Metallkasten und einer Dachabdeckung mit isolierten Sandwichpaneelen.
Dieses Gebäude ist nicht genehmigt und kann nicht legalisiert werden. Das tatsächlich errichtete Volumen übersteigt das Volumen, das der Boden aufnehmen könnte, daher muss das Gebäude abgerissen werden.
Das Betonbecken zur Bewässerung grenzt an einen Teil des Gebäudes an, hat Abmessungen von 5,50 m x 15,00 m x 3,00 m und wurde ordnungsgemäß genehmigt.
Das Gelände hat eine regelmäßige Form, eine flache Topografie und ist mit Olivenbäumen bepflanzt.
Ein Teil des Bodens rechts von der Straße ist ungenutzt.
Das Gebäude ist an das Stromnetz angeschlossen und verfügt über eine Bewässerungsanlage. Genehmigung für die Durchführung von Arbeiten zur Errichtung eines Bewässerungsbeckens, eingereicht am 06/05/1991- Protokoll Nr. 8823 und erteilt am 04/05/1992- Protokoll Nr.
65/1991. Anzeige des Baubeginns vom 20/05/1992, Protokoll 9196 vom 22/05/1992; Anzeige der Fertigstellung vom 25/06/1992, Protokoll 11698.
Die Parzellen 63 und 69 weisen geringfügige katasterliche Abweichungen auf, die korrigiert werden können.
Das Gebäude ist vom Schuldner bewohnt, der im nicht genehmigten Gebäude lebt.
Für weitere Informationen zum Los und zur Teilnahmemodalität siehe das Verkaufsangebot und die beigefügte Dokumentation