Grundstücke in Riccione (RN), Viale Castrocaro/Viale Jesolo/Viale Sardegna/Viale Assisi - LOTTO 2
VERSTEIGERUNG AUF DER GRUNDLAGE EINES EINGEGANGENEN ANGEBOTS
Die Grundstücke sind im Kataster der Gemeinde Riccione aufgeführt
Blatt 6 - Parzellen 136 - 1459 - 1429 - Fläche 504 qm
Blatt 5 - Parzelle 105 - Fläche 3.633 qm
Blatt 17 - Parzelle 16 - 1076 - Fläche 14.305 qm
Die auf Blatt 5, Parzelle 105 identifizierten Grundstücke sind hauptsächlich im Bereich des "erschließbaren Gebiets - Bereiche für neue städtische Siedlungen und Bereiche für neue städtische Siedlungen gemäß dem vorherigen PRG: zulässige Eingriffe bis zu ihrer Aufnahme in die Vorschriften des POC, in Abwesenheit eines Durchführungsplans und/oder außerhalb der Programmierung des POC" und in geringerem Maße in den "überwiegend Wohngebieten konsolidierten städtischen Bereichen - Grundstückseinheiten (unbebaute Grundstücke), die gleichzeitig mit dem benachbarten Bereich für neue Siedlungen und ausschließlich durch den POC umzusetzen sind."
Derselbe Bereich fällt in den Abschnitt Nr. 4 des POC und speziell in den Unterabschnitt 39.4, für den der Plan vorsieht:
- Baurechte: Maximale bebaubare Fläche für freien Wohnungsbau: 517 qm;
- Flächen für private Wohnbebauung auf dem freien Markt: 740 qm;
- Territoriale Ausstattungen (öffentliche Grünflächen, öffentliche Parkplätze) zur Übertragung an das öffentliche Vermögen: 1.783 qm;
- Mobilitätsinfrastrukturen zur Übertragung an das öffentliche Vermögen ausgestattet: 1.055 qm.
Die auf Blatt 17, Parzellen 16 und 1076 identifizierten Grundstücke sind im Bereich des "erschließbaren Gebiets - Bereiche für neue städtische Siedlungen und Bereiche für neue städtische Siedlungen gemäß dem vorherigen PRG: zulässige Eingriffe bis zu ihrer Aufnahme in die Vorschriften des POC, in Abwesenheit eines Durchführungsplans und/oder außerhalb der Programmierung des POC".
Derselbe Bereich fällt in den Abschnitt Nr. 4 des POC und speziell in den Unterabschnitt 39.1, für den der Plan vorsieht, dass die Flächen dem öffentlichen Vermögen im Rahmen der Übertragung der Baurechte überlassen werden müssen.
Die auf Blatt 6, Parzellen 136 - 1459 und 1429 identifizierten Grundstücke sind im Bereich der "überwiegend konsolidierten städtischen Bereiche" und in der Zone "Grundstückseinheiten und/oder Baugrundstücke, die gemäß dem vorherigen PRG zur Realisierung von Infrastrukturen, Einrichtungen und gemeinschaftlichen Räumen vorgesehen sind und zum Zeitpunkt der Annahme des PSC noch nicht umgesetzt wurden und nur durch den POC umsetzbar sind" enthalten.
Die aktuelle städtebauliche Disziplin, die noch nicht in einem genehmigten Dokument zusammengeführt wurde, weist dem betreffenden Bereich eine landwirtschaftliche Bestimmung zu.
Für weitere Informationen siehe das beigefügte Gutachten und die Dokumentation.
Fläche: 18.442