Abtretung des verbleibenden Forderungsbetrags pro soluto: € 64.332,43, davon € 34.410,30 bedingte Forderung bei Nichtzahlung der Pfändung bei Dritten, durchgeführt von der XXXXXX (Daten abrufbar durch Einsichtnahme in den Datenraum nach Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung)
Serverzeit Do 13/03/2025 Stunden 00:49 | Europe/Rome