Autocompattatore IVECO und Streusalz-Lkw
Insolvenz Nr. 6/2020 - Gericht von Venedig
FREIES ANGEBOT AUKTION
Zum Verkauf stehen Autocompattatore IVECO und Streusalz-Lkw
Nach Abschluss der Auktion werden die besten Angebote unter dem Mindestpreis zur Genehmigung durch die Verfahrensorgane vorgelegt.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben weniger Chancen auf eine Zuschlagserteilung. Je geringer der Unterschied zwischen dem vorgelegten Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Zuschlagserteilung.
Angebote, die gleich oder höher als der Mindestpreis sind, führen zu einer vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Losblätter
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Die Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention, Sicherheit sowie zum Umwelt- und Naturschutz, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung entbindet. Eventuelle Instrumente, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, oder die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei die Verwaltung von jeglicher Haftung für die Verwendung durch den Käufer befreit wird. Insbesondere für Instrumente, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, ohne CE-Kennzeichnung, ist der Bieter verpflichtet, auf eigene Kosten, Mühe und Risiko, die Anpassung an die Vorschriften vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention, Sicherheit sowie zum Umwelt- und Naturschutz, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung entbindet. Eventuelle Instrumente, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, oder die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei die Verwaltung von jeglicher Haftung für die Verwendung durch den Käufer befreit wird. Insbesondere für Instrumente, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, ohne CE-Kennzeichnung, ist der Bieter verpflichtet, auf eigene Kosten, Mühe und Risiko, die Anpassung an die Vorschriften vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.