Zum Verkauf steht eine Geschäftseinheit, die sich auf die Vermietung von Ferienwohnungen spezialisiert hat.
Verkaufsart:
ANSAMMLUNG UNWIDERRUFLICHER ANGEBOTE ZUM ERWERB (spezifische Bedingungen beachten)
Name: CASTLE HARBOUR SL
Geschäftssitz: Arona, Santa Cruz de Tenerife
Tätigkeitsbereich des Unternehmens: Vermietung von Ferienwohnungen.
Unternehmensgegenstand: Kauf, Verkauf, Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Nutzung, in jeglicher Form, von beweglichen und auch unbeweglichen Gütern wie ländlichen oder städtischen Grundstücken. Förderung, Ordnung, Urbanisierung, Parzellierung von eigenen oder fremden Grundstücken durch die Durchführung der erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen sowie Bauarbeiten, Konstruktionen, Installationen, Dienstleistungen oder jegliche andere Immobilienaktivitäten. Entwicklung und Durchführung aller Arten von touristischen Aktivitäten. Nutzung von ländlichen Grundstücken.
CNAE: 6820 Vermietung von Immobilien auf eigene Rechnung.
Die Tätigkeit von CASTLE HARBOUR, SL besteht in der touristischen Nutzung von fremden Apartments in Form von Mietverträgen, eine Tätigkeit, die derzeit fortgesetzt wird.
Es bestehen 62 gültige Mietverträge zwischen den Apartmentbesitzern und der insolventen Handelsgesellschaft, in denen CASTLE HARBOUR, SL exklusiv mit der Verwaltung und Vermietung der Apartments beauftragt wird.
Die Geschäftseinheit besteht aus:
- Das Informationssystem
- Die Tourismuslizenz (obwohl sie nicht dem Tourismusgesetz der Kanarischen Inseln bezüglich des Grundsatzes der Einheit der Nutzung entspricht),
- Die Handelsmarke
- Die fest angestellten Mitarbeiter (8). Alle Mitarbeiter, die derzeit für das insolvente Unternehmen tätig sind, gelten als zur Geschäftseinheit gehörig, es sei denn, sie werden ausdrücklich von dem Angebot ausgeschlossen. Es wird eine Tabelle mit Angabe der Stellen und der Lohnkosten beigefügt.
- Die gültigen Verträge mit den Apartmentbesitzern zur Vermietung/Nutzung der Apartments durch das insolvente Unternehmen (zur Kenntnisnahme des Inhalts jedes Vertrags ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich).
- Die Verträge mit Reiseveranstaltern/Agenturen (zur Kenntnisnahme des Inhalts jedes Vertrags ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich).
Es besteht eine mündliche Vereinbarung mit dem ehemaligen Präsidenten der Eigentümergemeinschaft, die von den Eigentümern auf einer Generalversammlung vor einigen Jahren ratifiziert wurde, über die Nutzung eines Büros (Empfang) und Lagerflächen durch das insolvente Unternehmen. Es wurde vereinbart, dass das Unternehmen eine Beitrag von 1.435,00 € (vierteljährlich) für die Nutzung an die Gemeinschaft zahlt. Es wird eine Quittung der Gemeinschaft beigefügt.
Die Immobilien gehören NICHT dem insolventen Handelsunternehmen.
Einige der Apartmentbesitzer haben der Insolvenzverwaltung formell ihren Willen zur Vertragsauflösung mitgeteilt. Aufgrund der festgelegten Kündigungsfristen (3 bis 6 Monate) und der automatischen Substitution des Erwerbers in die Verträge ohne Zustimmung der anderen Partei, umfasst der Verkauf der Geschäftseinheit alle Verträge.
Für weitere Details siehe die beigefügte Dokumentation.