Baugrundstücke und ländliche Gebäude in Lucera (FG), Ortsteil Quatraro, Via Foggia - LOS 3
Die Immobilien sind im Kataster der Gebäude der Gemeinde Lucera im Blatt 44 eingetragen:
Parzelle 825 - Sub 3 - Kategorie A/4 - Größe 4 Zimmer - R.C. € 320,20
Parzelle 825 - Sub 4 - Kategorie C/2 - Größe 73 qm - R.C. € 211,13
Parzelle 825 - Sub 5 - Kategorie C/2 - Größe 36 qm - R.C. € 122,71
Parzelle 826 - Sub 1 - Kategorie C/2 - Größe 57 qm - R.C. € 120,70
Parzelle 826 - Sub 2 - Kategorie A/4 - Größe 2 Zimmer - R.C. € 134,28
Parzelle 833 – Kategorie C/2 – Größe 85 qm – R.C. € 179,98
Parzelle 827 – Kategorie C/2 – Größe 46 qm – R.C. € 97,40
Die Grundstücke sind im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Lucera im Blatt 44 eingetragen:
Parzellen 192 – 193 – 955 – 956 – 958 – 959 – 823 – 830 – 41 – 186 – 831 - Volleigentum
Parzellen 540 – 834 - Anteil 4/10
Parzelle 832 - Anteil ½
Das Grundstück besteht aus landwirtschaftlichen Flächen und alten ländlichen Gebäuden in schlechtem Zustand, die gruppiert und nahe beieinander liegen, sowie dem Hof, der die Gebäude bedient.
Die Strukturen sind aus Stein und Ziegeln gebaut, mit geneigten Dächern.
Das als Wohngebäude eingetragene Gebäude ist in Wirklichkeit nicht bewohnbar und müsste umfassend renoviert werden, um bewohnbar zu sein. Ebenso sind die Lager in einem Zustand prekärer Stabilität.
Die Grundstücke umgeben die Gebäude, es handelt sich um flache Ackerflächen, die unregelmäßig geformt sind, leicht zu erreichen und zu bewirtschaften.
Die Gebäude wurden auf der ehemaligen Parzelle 46 errichtet, alle vor dem 1. September 1967.
Da es sich um ländliche Gebäude handelt, die damals nicht eingetragen waren, wurden sie mit dem Übergang zur städtischen Nutzung am 13.9.2010 regularisiert.
Das Grundstück liegt in einem Bereich der Umnutzung.
Es handelt sich um Bereiche, die im Wesentlichen frei von Bebauung sind, am Rand der kompakten Stadt, aber dennoch im städtischen Kontext von Lucera liegen und durch Elemente der Infrastruktur (bestehende Verkehrswege) definiert sind.
Art. 30.1- ARU.vs - Bereich der Umnutzung der Anliegerstraße Salnitro. Im Wesentlichen frei von Bebauung, ist es ein Randbereich von erheblichem Umfang, der zwischen der Via Foggia und der Anliegerstraße Salnitro liegt, am Rand der bebauten Stadt und angrenzend an die Bereiche "167" und "Lucera.
Die voraussichtliche bebaubare Fläche beträgt ha. 3.50.00; das realisierbare Volumen beträgt 0,6 mc/mq, davon 0,4 mc/mq für Wohnnutzung und 0,2 mc/mq für gewerbliche Nutzung.
Daraus folgt:
- Für die Wohnnutzung kann eine Fläche von 14.000 qm bebaut werden, und unter Berücksichtigung einer Höhe von 3 m pro Etage beträgt die realisierbare Fläche 4.667 qm.
- Für die gewerbliche Nutzung kann eine Fläche von 7.000 qm bebaut werden, und unter Berücksichtigung einer Höhe von 3,80 m beträgt die realisierbare Fläche 1.289 qm.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Gutachten und die beigefügten Unterlagen.