Das Los umfasst alle Lose, die bei der Auktion vorhanden sind
1. Die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge wurden von der Behörde als außer Betrieb erklärt. Die Fahrzeuge werden daher im Zustand, im Recht und im Gebrauchszustand, in dem sie sich befinden, ohne jegliche Garantie versteigert.
Die Behörde hat ihren Einsatz bis zum Erreichen des technologischen Limits der Emissionskategorie oder bis zum Erreichen des Nutzungslimits durch kostspielige Reparatur- oder Wiederherstellungsmaßnahmen angeordnet. Ihr Einsatz wurde daher bis zu diesen Bedingungen fortgesetzt, und nach diesem Zeitpunkt hat die Behörde keine weiteren Verpflichtungen hinsichtlich Wartungen, Austausch von Verschleißteilen oder konservativen Maßnahmen oder der Wiederherstellung der Karosserien übernommen.
2. Die Fahrzeuge werden nach dem Prinzip "gesehen und gemocht" im Zustand und im Verschleißzustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Die interessierten Wirtschaftsbeteiligten oder Käufer verzichten darauf, Einwände und Vorbehalte hinsichtlich bereits durchgeführter oder nicht durchgeführter Wartungsarbeiten der Behörde zu erheben, und verzichten vorbeugend auf jegliche Wiederholung oder Wiederherstellung im Hinblick auf Wartungsarbeiten, die sie als Eigentümer durchführen möchten; tatsächliche Bedingungen und rechtliche Verzichte, die bereits mit der Teilnahme an der Auktion als vorab akzeptiert und ausgedrückt gelten.
3. Durch die Teilnahme an der Auktion entbinden die interessierten Wirtschaftsbeteiligten oder Käufer die Behörde von jeglicher Haftung für versteckte, offensichtliche und nicht offensichtliche Mängel oder die sich aus dem Zustand ergebenden, in dem sich die verkauften Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Auktion befinden.
4. Es obliegt dem Käufer, den tatsächlichen Zustand der Fahrzeuge im Hinblick auf ihre Verwendung und ihren Straßenverkehr gemäß den geltenden Vorschriften und dem Straßenverkehrsgesetz zu überprüfen. Jede eventuelle Erfüllung und/oder Sanierung des Fahrzeugs, einschließlich der Desinfektion gemäß den COVID-Vorschriften, um es für den Straßenverkehr geeignet zu machen, und im Allgemeinen für seine Verwendung, obliegt dem Käufer.
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