Geflügelschlachtung - Anlagen und Maschinen
Vollständige Vereinbarung mit Geschäftskontinuität Nr. 31/2019 - Gericht von Padua
Zum Verkauf stehen Anlagen und Maschinen für die Geflügelschlachtung sowie Verpackungsmaschinen, Transpallets und Fahrzeuge
Es ist auch möglich, Angebote für das Gesamtpaket (Los 0) abzugeben, das alle Lose der Auktion umfasst.
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Losbeschreibungen
Die Lose werden im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang gehen zu Lasten des Käufers.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an Sicherheitsvorschriften sowie an Umweltschutz- und Umweltvorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung entbindet. Eventuelle Anlagen, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, oder die nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen sind und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei die Verwaltung von jeglicher Haftung für die Verwendung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Erwerber verpflichtet, nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter, die ohne CE-Kennzeichnung sind, auf eigene Kosten und Gefahr in Übereinstimmung zu bringen oder, falls dies nicht möglich ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.