Nr. 1 Bürstmaschine mit 2 Köpfen ANGOMAC mat. 05001 – CE-Kennzeichnung – Jahr 2000 - ref. 19
Maschinen und Ausrüstungen ohne CE-Kennzeichnung werden als Schrott oder zur Verwendung als Ersatzteile verkauft; bei Verwendung sind das Verfahren und der Bevollmächtigte nicht verantwortlich für mögliche Unfälle, die durch die Nutzung entstehen
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