ANGEBOTSAMMLUNG - Keller in Foggia, Strada Statale 16, KM 678.700 - LOTTO 5
Vollständiges Eigentum am Untergeschoss des größeren Gebäudes in Foggia an der S.S. 16 - Km 678.700 mit Einfahrt über ein privates Zufahrtstor von der Staatsstraße aus auf ein anderes Grundstück.
Das Gebäude ist im Kataster der Gemeinde Foggia im Blatt 136, Parzelle 517, Unter 6, registriert, mit einer Fläche von 205 qm, Katastralwert € 550,54.
Gemäß dem Gutachten des Ing. Longo handelt es sich um eine Fläche von 258,40 qm, bestehend aus einem Umkleideraum, 4 Lagerräumen/Archiven und einem Badezimmer.
Das Gebäude ist Teil eines im Jahr 2006 erbauten Gebäudes, das sich über zwei oberirdische Etagen (Erdgeschoss und erstes Stockwerk) und ein Untergeschoss mit einem angrenzenden Gemeinschaftsbereich von 4.053,00 qm erstreckt, der als Hof und Gehwege genutzt wird. Das Gebäude wurde mit Tragstrukturen aus Stahlbeton und Decken aus Betonfertigteilen errichtet.
Es befindet sich in einem als peripher - vorstädtisch mit starkem Verkehr eingestuften Gebiet, das nicht über Parkplätze verfügt, da es an der Staatsstraße 16 liegt.
Die unmittelbare Umgebung bietet keine primäre und sekundäre städtische Infrastruktur. Es gibt einen städtischen Busdienst und die Staatsstraße. Die in der Gegend angebotenen Dienstleistungen umfassen: Bars, Tankstellen und einen zivilen Flughafen, die Gemeinde ist etwa 5 km entfernt; öffentliche Grünflächen sind mehr als ausreichend. Die Immobilie ist etwa 4 km von der Autobahn Adriatica A14 entfernt.
Die insolvente Gesellschaft erhielt die Baugenehmigung Nr. 91 vom 25.11.1996 für den Bau des Gebäudes (ursprünglich für Büros vorgesehen) und erhielt später folgende Verwaltungsgenehmigungen:
- D.I.A. vom 15.04.1997: Änderung gemäß Gesetz Nr. 662/96;
- D.I.A. vom 12.07.1997: 2. Änderung gemäß Gesetz Nr. 662/96;
- Genehmigung Nr. 132/99. Änderung im Gange;
- Legalisierung vom 14.12.2004 (Praxis Nr. 2470 - CN 2004), für die Änderung der Nutzung des Erdgeschosses und des ersten Stockwerks von Büros zu Wohnungen;
- Baugenehmigung Nr. 78 vom 26.02.2007.
Die gesamte Immobilie wurde aufgrund der Beschlüsse des Stadtrats von Foggia Nr. 97/80 und 93/81 sowie der Baugenehmigungen Nr. 43/87, 73/87 und 84/88 zu einem Industriekomplex.
Die Immobilie verfügt nicht über eine Gebrauchs- und Wohnfähigkeitsbescheinigung; sie ist ordnungsgemäß im Kataster registriert und wurde gemäß den zum Zeitpunkt des Baus geltenden Bauvorschriften errichtet.
Schließlich liegt kein Energieausweis (A.P.E.) vor.
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügte Dokumentation.
Fläche: 258,40
Losnummer: 5