Übertragung eines Unternehmensbereichs mit Sitz in Calliano (TN), Via Castel Beseno Nr. 22/B und Nr. 22/C, der die Ausübung der mechanischen Bearbeitung, die Herstellung von Bauelementen aus Metall, die Behandlung und Beschichtung von Metallen sowie mechanische Wartungsarbeiten umfasst, sowie damit verbundene Tätigkeiten, die die Produktion und Vermarktung von Produkten aus präziser mechanischer Bearbeitung betreffen.
Genauer gesagt bietet das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der präzisen mechanischen Bearbeitung auf CNC-Bearbeitungszentren an. Es führt Dreh- und Bohrarbeiten nach Kundenzeichnung im Bereich der mechanischen Übertragungen und insbesondere bei variablen epicycloidalen Zahnrädern durch.
Die Übertragung umfasst die Betriebsmittel, immaterielle Vermögenswerte und den Geschäftswert, einschließlich 18 Einheiten spezialisierten Personals, wie in den beigefügten Gutachten näher ausgeführt.
Der Unternehmensbereich wird gemäß Absatz 3 des 214 CCII verkauft, d.h. unter Ausschluss der Haftung des Käufers für die Schulden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des übertragenen Unternehmensbereichs vor der Übertragung entstanden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
- der Unternehmensbereich derzeit an Dritte vermietet ist, aufgrund eines speziellen Mietvertrags für Unternehmensbereiche und nachfolgender Ergänzungen, der von Rechts wegen auch vor Ablauf der regulären Frist im Falle der Zuschlagserteilung für den Unternehmensbereich gekündigt wird. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, den Unternehmensbereich innerhalb von 60 Tagen nach Ausübung des Vorrechts an den Berechtigten zu übergeben.
- der Zuschlagsempfänger, sofern als angemessen erachtet und in jedem Fall mit Zustimmung und gemäß den von der Verfahren und dem beteiligten Leasingunternehmen festgelegten Modalitäten und Fristen, die Möglichkeit hat, den Eintritt in den Finanzierungsleasingvertrag sowie in die in dem beigefügten Gutachten genannten Miet-/Leasingverträge zu beantragen, wobei er alle damit verbundenen Verpflichtungen übernimmt.
- im Falle der Zuschlagserteilung wird dem oben genannten Mieter ein Vorrecht auf den Kauf unter gleichen Bedingungen eingeräumt, das von ihm innerhalb von 5 Tagen nach Ende der Auktion ausgeübt werden kann.
- im Falle der Zuschlagserteilung liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Zuschlagsempfängers, die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung eines speziellen Vertrags für die Nutzung der Immobilie, in der derzeit die Tätigkeit ausgeübt wird, die im Eigentum Dritter steht, zu unternehmen.