Gewerbliche Immobilie in Terni
Terni
Gewerbliche Immobilie in Terni, Strada di Sabbione Nr. 26
Vollständiges Eigentum für den Anteil 1/1 eines gewerblichen Gebäudes, derzeit für Büro-/Verwaltungszwecke genutzt, befindet sich in der Gemeinde Terni, Strada di Sabbione Nr. 26, mit einem exklusiven Hof, Erdgeschoss und erstes Stockwerk, eingetragen im NCUF im Blatt 101, Parzelle 79, Untergebäude 3 an das Blatt 101, Parzelle 80, Untergebäude 3 Kat. D/8. Das Gebäude ist über Zufahrts- und Fußgänge erreichbar, die dem Hof dienen. Die beiden Hauptzufahrtstore, von denen eines mit einem Fußgängertor ausgestattet ist, befinden sich in unmittelbarer Nähe der öffentlichen Straße Strada di Sabbione, während das dritte Zufahrtstor an der Grenze zur privaten Straße liegt, die faktisch für die Öffentlichkeit zugänglich ist und als Via Bartocci bekannt ist. Dieser letzte Zugang ist faktisch unzugänglich.
Die Immobilie, katastermäßig als D/8 klassifiziert, wird tatsächlich für Bürozwecke genutzt und verfügt über einen strukturierten Bürobereich im Erdgeschoss, bestehend aus Eingang, Büros, Toiletten, Umkleideraum mit angrenzenden Diensträumen und Technikraum. Im Erdgeschoss befindet sich auch das große Lager, das die gesamte Höhe des Gebäudes einnimmt und sowohl von innen über einen Flur im Umkleideraum als auch von außen über einen separaten Eingang auf der Rückseite zugänglich ist.
Die interne Treppe führt zum ersten Stock, der im Vergleich zum darunter liegenden Stockwerk teilweise entwickelt ist und zusätzliche Büros und entsprechende Toiletten beherbergt.
Die vertikale Verbindung zwischen den beiden Etagen wird auch durch die Anwesenheit eines Aufzugs gewährleistet.
Der Fertigstellungsgrad aller Innenräume ist in einem ausgezeichneten Erhaltungszustand. Die Immobilie weist bemerkenswerte qualitative und ästhetische Merkmale auf, die auf Wartungsarbeiten, unterschiedliche interne Verteilung und allgemeine Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2019 zurückzuführen sind, die die Funktionalität und Ausstattung der Strukturen, der Innenmauern, der Diensträume und der Anlagen verbessert und optimiert haben, was zu einer Steigerung und Optimierung der Effizienz der Räume geführt hat.
Der Zugang zum großen exklusiven Bereich erfolgt über Tore für Fahrzeuge und Fußgänger, die aus Eisen gefertigt sind, ebenso wie der umlaufende Zaun des gesamten Grundstücks, der sich neben der äußeren öffentlichen Straße befindet und somit dem Bereich eine vollständige und bequeme Zugänglichkeit von außen und maximale interne Nutzbarkeit verleiht.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über ein Aluminium- und Glasfenster, bestehend aus einem Flügel mit Dreh- und Kippöffnung und einem festen Teil, das auch über ein gleichartiges Fenster mit den gleichen Eigenschaften verfügt; die internen Fenster bestehen aus Holztüren mit Drehöffnung, während die externen Fenster hauptsächlich aus Aluminium- und Glasbandfenstern bestehen, die teilweise mit Dreh- und Kippflügeln versehen sind und mit internen Jalousien vom Typ "Venetianisch" ausgestattet sind.
Die Innenmauer, bestehend aus 8 cm starken Lochziegeln, verputzt auf beiden Seiten oder aus 10 cm starkem Gipskarton, ist durch Anstriche veredelt und befindet sich in einem ausgezeichneten Erhaltungszustand; die Böden aller Räume bestehen aus Steinzeug, mit Ausnahme des Lagers, das aus Beton besteht; die gemeinsamen Toiletten und die Toiletten im Umkleideraum sind mit Fliesen aus Steinzeug verkleidet.
Die technologischen Anlagen im Gebäude können, soweit sichtbar und begrenzt auf inspizierbare Teile, als funktionsfähig und in einem ausgezeichneten Erhaltungszustand bezeichnet werden; sie weisen auch eine quantitative Ausstattung und qualitative Merkmale auf, die über dem Durchschnitt vergleichbarer Gebäude liegen, auch aufgrund der aktuellen Nutzung des Gebäudes, wobei die Heizungs-Solaranlagen, Klimatisierung und Luftkonditionierung, Temperatur- und Feuchtigkeitskontrolle, Brandschutz, Einbruchschutz, Videoüberwachung, Datennetz, Notbeleuchtung, vertikale mechanische Verbindung und Säulen für die Aufladung von Elektrofahrzeugen vorhanden sind.
Die vorhandene Photovoltaikanlage, die sich über die gesamte Dachfläche erstreckt, ist ordnungsgemäß in Betrieb und an den Stromversorger angeschlossen, steht jedoch ausschließlich anderen Vermögenswerten desselben Eigentümers zur Verfügung, die daher nicht von den technischen und wirtschaftlichen Vorteilen der Stromerzeugung profitieren können, es sei denn, es werden nachfolgende Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen. Im Gebäude befindet sich auch ein spezieller Technikraum für die Unterbringung der Zähler und Steuergeräte der Anlage, mit Zugang innerhalb des exklusiven Bereichs, jedoch außerhalb des Gebäudekörpers, der tatsächlich weiterhin als Dienstbarkeit zugunsten des aktuellen Eigentümers dienen muss, zusammen mit dem Recht auf Durchgang innerhalb des exklusiven Bereichs, der für den Zugang zum Raum erforderlich ist.
Alle technologischen Anlagen, die kürzlich modernisiert und teilweise neu installiert wurden, sind mit Konformitäts- und Prüfbescheinigungen ausgestattet, soweit erforderlich.
Die Entsorgung von weißem und schwarzem Abwasser wird durch den Anschluss an Steigleitungen sichergestellt, die dem Gebäude dienen und mit dem öffentlichen Kanalisationsnetz verbunden sind.
Gesamtfläche von ca. 5.909,85 qm
Keine Baugenehmigung vorhanden. Die Kosten für die Regularisierung der Baugenehmigungsdifferenz belaufen sich auf 9.523,36 €, bereits vom Schätzwert abgezogen.
Städtebauliche Genehmigung vorhanden.
Die Immobilie, ohne Eigentumswohnung, ist von Dritten mit einem Mietvertrag 6+6 belegt, der am 04.09.2019 abgeschlossen wurde und der Verfahrenseinrede unterliegt, mit Ablauf am 28.02.2031.
Mietzins in Höhe von 54.000,00 € jährlich, zuzüglich Mehrwertsteuer, vierteljährlich zahlbar.
Es liegt die Eintragung einer Mietzessionsurkunde vor, eingetragen am 29. Mai 2019 unter den Nummern 5463/3812, die nach Erlass des Übertragungsdekrets nicht gelöscht werden kann.
Es wird auf das Schätzgutachten für die genaue Beschreibung der Immobilie verwiesen, auch in Bezug auf eventuelle städtebauliche und katasterale Abweichungen, sowie auf die Festlegung des Preises.