Vermietung eines Immobilienkomplexes in Rocca D'Evandro (CE), Via Vandra 3
GRUNDPREIS: € 30.000,00 (jährliche Miete in Höhe von € 30.000,00 in monatlichen Raten von jeweils 2.500,00 Euro, berechnet auf diesen Grundpreis) zuzüglich gesetzlicher Gebühren, falls fällig
KAUTION: € 3.000,00
MINDESTGEBOT: € 2.000,00
Wettbewerbsverfahren zur Ermittlung von Interessenten für die Vermietung des folgenden Immobilienkomplexes:
Gebäude in der Gemeinde Rocca d'Evandro in der Via Vandra Nr. 3, eingetragen im N.C.E.U. im Blatt 1, Parzelle 6046, Unter 1, Kategorie D/1 und Unter 2, Kategorie A/3, wie folgt zusammengesetzt:
- Halle mit Funktion einer Industrieanlage, Erdgeschoss von 1.370,00 qm und katastermäßig eingetragen im Blatt 1, Parzelle 6046, Unter 1, Kategorie D 1, Stockwerk T 1, Miete 8.522,00 Euro;
- Büros und Wohnungen des Hausmeisters im ersten Stock (Blatt 1, Parzelle 6046, Unter 1 - Unter 2) des genannten Gebäudekomplexes mit einer Gesamtfläche von ca. 330,00 qm, 6,5 Zimmer, Miete 386,05 Euro
Alles inklusive einer etwa 3.600,00 qm großen Außenfläche.
Die Güter werden zur Miete angeboten (und werden später zum Verkauf angeboten) wie gesehen und akzeptiert in dem tatsächlichen und rechtlichen Zustand, ohne Garantie für Eviktion, Mängel, Belästigungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung für das mögliche Bestehen von Lasten, Belastungen und Rechten, die von Dritten auf den gleichen Gütern geltend gemacht werden können, das Fehlen oder Mängel von Genehmigungen oder anderem. Die gerichtliche Natur der Auktion schließt aus, dass sie wegen Mängeln der Sache, Mangel an Qualität oder Abweichungen, wegen der Anwesenheit von Belastungen jeglicher Art und aus irgendeinem Grund, auch wenn sie nicht verborgen oder nicht offensichtlich sind, angefochten werden kann, die in keiner Weise zu einer Entschädigung, eventuellen Auflösung, Entschädigung oder Preisminderung führen können. Etwaige Anpassungen der Güter und des Unternehmenskomplexes an alle geltenden Vorschriften gehen zu Lasten des Mieters, der alle Kosten und Aufwendungen tragen wird, wobei der Vermieter von jeglicher Verantwortung befreit ist.
Das betreffende Grundstück wird mit der Ausstattung, den Möbeln und allem anderen, was sich aus dem beigefügten Inventarprotokoll ergibt, vermietet, das von den Organen des Verfahrens und dem Gerichtsschreiber bei der Besitzergreifung aufgrund der erfolgten Zuschlagserteilung und Unterzeichnung des Mietvertrags erstellt wurde.
Der Bieter verpflichtet sich bereits jetzt, die volle Integrität der Ausrüstung und Maschinen im gemieteten Unternehmenskomplex zu garantieren und zu versichern, die in demselben Zustand und Zustand zurückgegeben werden müssen, wie sie bei der Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Besitzergreifung festgestellt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung im Laufe der Zeit.
Diese Ausrüstung und Maschinen dürfen keinen Schaden oder Verlust erleiden, und alle damit verbundenen Kosten für die Bewegung und/oder Lagerung der beweglichen Güter gehen ausschließlich zu Lasten des Bieters.
In keinem Fall kann der Bieter der möglichen Veräußerung der Güter und Ausrüstungen im gemieteten Raum in einem Insolvenzverfahren widersprechen oder diese behindern, was in jedem Fall - anders als die erfolgte Zuschlagserteilung des gemieteten Immobilienobjekts nach dem in einem Insolvenzverfahren durchgeführten Verkauf - keine Auflösung des betreffenden Mietvertrags darstellt.
Für weitere Informationen siehe das beigefügte Gutachten und die Dokumentation.
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