Baustellenausrüstung
Gerichtliche Liquidation Nr. 107/2024 - Gericht von Florenz
Zum Verkauf stehen Baustellenausrüstungen wie Monoblöcke, Lagerbestände an Baumaterialien, Genie-Hebebühne, sowie Schneepflug und Möbel für das Haus
Es ist möglich, auch auf das komplette Los (Los 0) zu bieten, das alle Auktionslose umfasst.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und gefallen im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften und insbesondere an die Präventions- und Sicherheitsvorschriften sowie an die ökologischen und umweltbezogenen Vorschriften und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung diesbezüglich freistellt. Etwaige Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, werden, sofern sie im Inventar enthalten sind, ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter betrachtet, ohne jegliche Verantwortung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere für etwaige nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter, die kein CE-Zeichen tragen, ist der Erwerber verpflichtet, auf eigene Kosten, Risiko und Gefahr, deren Normierung vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.