Kunststoffverarbeitungslinien
Gerichtliche Verwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschluss zur Beschlagnahme Nr. 7/2020 vom 03.02.2020 und nachfolgender Beschluss zur Einziehung Nr. 40/2022 vom 18.02.2022
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Eventuelle Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit. Eventuelle nicht konforme Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung der Verfahrensorgane für die Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko, die nicht konformen Güter, die kein CE-Zeichen tragen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften in Ordnung zu bringen oder, falls dies nicht möglich ist, sie gesetzeskonform zu entsorgen.