Kunststoffverarbeitungslinien
Gerichtliche Verwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschluss zur Beschlagnahme Nr. 7/2020 vom 3.02.2020 und nachfolgender Beschluss zur Einziehung Nr. 40/2022 vom 18.02.2022
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Eventuelle Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und der Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit wird. Eventuelle nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechenden Betriebsmittel, die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung der Verfahrensorgane für die Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger verpflichtet, auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko, die Normierung der nicht konformen Güter, die kein CE-Zeichen tragen, durchzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.