Maschinen und Ausrüstungen für die Mechanik
Gerichtliche Liquidation 25/2023 - Gericht von Avellino
AUKTION MIT FREIEM ANGEBOT
Am Ende der Auktion, für die besten Angebote, die unter dem Mindestpreis liegen, wird die Zuschlagserteilung der Genehmigung durch die Organe des Verfahrens unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die erheblich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für eine mögliche Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung.
Gleiche oder höhere Angebote als der Mindestpreis führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für Käufer aus anderen EU-Ländern fällig.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Um an der Auktion teilzunehmen, muss der Benutzer eine gescannte Buchungsbestätigung der erfolgten Zahlung der Kaution mit dem CRO-Code an: info@gobid.it senden, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, das auf die natürliche Person oder den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ausgestellt ist, das sich an der Online-Auktion beteiligt, sowie einem Handelsregisterauszug im Falle eines Unternehmens.
Die Lose werden wie gesehen und gefallen im aktuellen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Eventuelle Anpassungen der Waren an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz, und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit ist. Eventuelle nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechenden Betriebsmittel, die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung des Verwalters im Falle der Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist.
Eventuelle Anpassungen der Waren an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Prävention und Sicherheit sowie an die Vorschriften zum ökologischen und umweltfreundlichen Schutz, und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt, wobei der Veräußern von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit ist. Eventuelle nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechenden Betriebsmittel, die im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile betrachtet, wobei jegliche Verantwortung des Verwalters im Falle der Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist.