Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Energie, die an das GSE verkauft wird
- die Besichtigung wird empfohlen -
Die Anlage muss auf Kosten und Verantwortung des Zuschlagsempfängers demontiert und entfernt werden
Für weitere Informationen konsultieren Sie das beigefügte Gutachten
Jahr: 2006