Immobilienkomplex mit angrenzenden Grundstücken in Favaro Veneto (VE), Via Treviso - LOT 2 Die Immobilien sind im Kataster der Gebäude der Gemeinde Venedig im Blatt 147 erfasst: Teilchen 238 Teilchen 308 - Sub 1-2-3-4 Die Grundstücke sind im Kataster der Grundstücke der Gemeinde Venedig im Blatt 147 erfasst: Teilchen 227-230-233-236-237-238-308 Der Immobilienkomplex besteht aus Grundstücken in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet mit sechs darüber liegenden Gebäuden, im Folgenden als A, B, C, D, E und F bezeichnet, alles derzeit in einem Zustand des Verfalls, katastrophal erfasst, daher in einem Zustand tiefgreifenden Verfalls mit verschiedenen eingestürzten Bereichen. Das Gebiet, auf dem sich der zu prüfende Gebäudekomplex befindet, liegt vollständig in der Zone E - Unterzone E2, einem umfangreichen landwirtschaftlichen Gebiet des städtischen V.P.R.G. für das Festland. Für die fünf vorhandenen Gebäude, die mit den Buchstaben A, B, C, D, F gekennzeichnet sind, sind ausschließlich konservatorische Eingriffe zulässig. Die städtebauliche Bestimmung des zu prüfenden Komplexes wird durch den P.R.G. - Variante für das Festland festgelegt, genehmigt durch Beschluss des GRV Nr. 3905 vom 03.12.2004 und nachfolgender Beschluss des GRV Nr. 2141 vom 29.07.2008, als "Homogene Territorialzone vom Typ E, landwirtschaftliche Produktion - Unterzone E2.1 in einem urbanisierten Bereich in agrarischem Umfeld der Melioration". Die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück 308 sind als "Gebäude mit konservatorischem Eingriff codiert 2 - Konservatorische Sanierung" klassifiziert, geregelt durch die Artikel 63-65. Unter "konservatorischer Sanierung" versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung der Hauptbestandteile des Gebäudekörpers und insbesondere aller morphologischen, volumetrischen und architektonischen Elemente, die ohne Verfälschung an die kompositorische und konstruktive Kultur der Tradition anknüpfen, zu der dieser Körper gehört. Neben dem, was durch die "Restaurierung" zugelassen ist, ist in der "konservatorischen Sanierung" auch eine Neuordnung und Zusammenstellung der einzelnen Typologien zulässig, unter Beachtung dessen, was im vorherigen Absatz 65.2 vorgesehen ist. Es ist auch eine maximale Erhöhung der bestehenden Bruttogeschossfläche um nicht mehr als 15% der bestehenden Fläche, bis zu maximal 25 m², zulässig. Die Beständigkeit der Immobilien (tatsächlicher Zustand) gemäß den vorliegenden Unterlagen ist wie folgt: Gebäude "A" - Bruttogeschossfläche: 394,68 m² - Bruttovolumen: 1.226,14 m³ Gebäude "B" - Bruttogeschossfläche: 850,04 m² - Bruttovolumen: 2.467,76 m³ Gebäude "C" - Bruttogeschossfläche: 407,55 m² - Bruttovolumen: 1.344,93 m³ Gebäude "D" - Bruttogeschossfläche: 200,90 m² - Bruttovolumen: 617,77 m³ Gebäude "E" - Bruttogeschossfläche: 52,00 m² - Bruttovolumen: ca. 160,00 m³ Gebäude "F" - Bruttogeschossfläche: 816,96 m² - Bruttovolumen: 3.089,62 m³ Es gibt katastrophale Abweichungen. Für weitere Informationen siehe das beigefügte Gutachten und die Dokumentation.
Fläche: 2.722,13