Schalung für Grabnischen
Insolvenz Nr. 5/2021 - Gericht von Syrakus
VERSTEIGERUNG ZUM FREIEN GEBOT
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Losblätter
Nach Abschluss der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten unterhalb des Mindestpreises erhaltenen Angebote der Zustimmung der Verfahrensorgane unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben weniger Chancen auf eine Zuschlagserteilung. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Zuschlagserteilung.
Angebote, die gleich oder höher als der Mindestpreis sind, führen zu einer vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für innergemeinschaftliche Käufer fällig.
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Eine Besichtigung wird empfohlen.