Schuhfabrik, Maschinen und Ausrüstungen
Gerichtliche Liquidation Nr. 22/2024 - Gericht von Arezzo
FREIE GEBOTSVERSTEIGERUNG
Zum Verkauf stehen Maschinen und Ausrüstungen für Schuhfabriken, wie automatischer Schneidetisch Sebal, Vor- und Endmontage mit Zubehör, Sebal-Absatznagler sowie Regale, Wagen mit verschiedenen Lederarten, Absauganlage und Peugeot Partner
Alle zur Kombination Nr. 1 gehörenden Güter sind als außer Betrieb befindlich zu betrachten und daher ausschließlich an einen im Abfallverzeichnis eingetragenen Empfänger abzugeben, der berechtigt ist, Material mit dem Code CER 16 02 14 zu behandeln
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losblätter
Die Lose werden im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Eventuelle Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die der Prävention, Sicherheit sowie an die des ökologischen und umweltbezogenen Schutzes und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung diesbezüglich freistellt. Eventuelle Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, werden, sofern sie im Inventar enthalten sind, ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter betrachtet, ohne jegliche Verantwortung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere für eventuelle nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter, die kein CE-Zeichen tragen, ist der Erwerber verpflichtet, auf eigene Kosten, Risiko und Verantwortung, diese entweder normgerecht zu machen oder, falls dies nicht möglich ist, sie gesetzeskonform zu entsorgen.
Am Ende der Auktion wird die Zuschlagserteilung für die besten unter dem Mindestpreis liegenden Angebote der Genehmigung durch die Verfahrensorgane unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben weniger Chancen, für eine eventuelle Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung.
Angebote, die dem Mindestpreis entsprechen oder darüber liegen, führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses.