Transpalett
Vorläufige Beschlagnahme gemäß Artikel 321 StPO, 240 und 240 bis StGB und 12 sexies D.L. 306/92 Verfahren N. 2239/14 R.G.N.R. MOD 21 DDA- N. 1359/14 R.G.GIP - N.148/18 R.M.C. N. 148 BIS/2018 R.M.R. - Gericht von Catanzaro
VERSTEIGERUNG MIT FREIEM ANGEBOT
Am Ende der Auktion, für die besten Angebote, die unter dem Mindestpreis liegen, wird die Zuschlagserteilung der Genehmigung durch die zuständigen Stellen des Verfahrens unterliegen.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die erheblich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für eine mögliche Zuschlagserteilung berücksichtigt zu werden. Je geringer der Unterschied zwischen dem abgegebenen Angebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung.
Gleiche oder höhere Angebote als der Mindestpreis führen zur vorläufigen Zuschlagserteilung des Loses
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die Mehrwertsteuer ist daher auch für Käufer aus anderen EU-Ländern fällig.
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