Vermietung von Geschäftsbereichen
Vorabvereinbarung Nr. 9/2021 - Gericht von Spoleto
VERKAUFSHINWEIS FÜR DIE VERMIETUNG VON GESCHÄFTSBEREICHEN
Der Gegenstand des Mietvertrags ist das gesamte Inventar an organisierten Gütern, die den Geschäftsbereich für das Handwerk der Polsterung und die Herstellung und den Groß- und Einzelhandel mit Möbeln für den Innen- und Außenbereich ausmachen.
Im Detail besteht der Geschäftsbereich aus:
-Immobilien mit Ausnahme derjenigen in Arzachena (SS);
-Bewegliche Güter, Anlagen, Maschinen, Einrichtungsgegenstände, elektronische Maschinen;
-Unterscheidungszeichen "Italpoltrone" dort verwendet;
Die unwiderruflichen Mietangebote müssen unwiderruflich persönlich im Büro von Herrn Giuliano Cervini, Via Campo di Marte 9 in Perugia, in einem verschlossenen Umschlag ohne jegliche Erkennungszeichen durch Einreichung bis 12.00 Uhr am 14.06.2023 erfolgen.
Für weitere Informationen lesen Sie den Verkaufshinweis und die beigefügte Dokumentation